Leistungen
zu den Leistungen von Sachverständigen Reinhold Höhn gehören:
Gerichtsgutachten
Die Beauftragung eines Gerichtsgutachten erfolgt im allgemeinen durch ein Gericht. An den Beweissbeschluss, welche mit Zusendung der Akte, zugestellt wird, hat der Sachverständiger sich streng zu halten. Hat der Sachverständiger sich durch eingehendes Aktenstudium in den Fall eingearbeitet, erfolgt meisten falls eine Ortsbesichtigung, sprich Ortstermin. Die schriftliche Ausarbeitung des Gutachten muss alle Daten und Fakten beinhalten, sodass eine rechtliche richtige Bewertung durch das Gericht gewährleistet werden kann. Der Sachverständiger ist gehalten, das Gutachten auch für einen Laien verständlich und nachvollziehbar zu formulieren.
Privatgutachten
Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren erstattet. Diese Gutachten können von Privatpersonen, juristischen Personen, Verwaltungen usw. in Auftrag gegeben werden. Der Ablauf und die Inhalte des privaten Gutachten ist identisch dem Gerichtsgutachten.
Versicherungsgutachten
Hierbei handel es sich um eine Form des Privatgutachten. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten heran gezogen.
Schiedsgutachten
Der Sachverständige wird als Schiedsgutachter tätig, wenn er im Auftrage mindestens zweier Parteien Tatsachen aufgrund eines Sachstandes treffen soll. Die außergerichtliche Tätigkeit als Schiedsgutachter dient vor allem der Streitvermeidung und der Streitschlichtung.